Barrierefreiheit im Web – was Nachrichtenseiten richtig machen sollten
Große Schrift, klare Kontraste, Tastaturbedienung und sinnvolle Überschriften. Vieles davon kostet nichts und hilft allen Lesern.
Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Anbieter digitaler Dienste in Deutschland zu zugänglichen Angeboten. Unabhängig von der Rechtslage gilt: Eine Seite, die für Menschen mit Einschränkungen funktioniert, funktioniert für alle besser.
Struktur, die man hören kann
Screenreader lesen eine Seite nicht von oben nach unten, sondern springen von Überschrift zu Überschrift. Deshalb müssen Überschriften echte Überschriften sein (h1, h2, h3), nicht nur fett formatierter Text, und ihre Hierarchie muss stimmen.
Ein Link „Zum Inhalt springen” am Seitenanfang erspart Tastaturnutzern, sich bei jedem Aufruf durch das Menü zu arbeiten.
Kontrast und Schriftgröße
Text sollte zum Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 haben. Hellgrau auf Weiß fällt durch. Die Schrift sollte sich per Browser-Zoom vergrößern lassen, ohne dass das Layout auseinanderbricht.
Tastatur
Alles, was man klicken kann, muss sich auch mit der Tastatur erreichen und auslösen lassen. Der Fokus muss sichtbar sein. Wer den Fokusrahmen per CSS abschaltet, weil er „hässlich” ist, sperrt Tastaturnutzer aus.
Bilder und Medien
Jedes Bild braucht eine Textalternative. Schmuckbilder bekommen eine leere, damit sie übersprungen werden. Videos brauchen Untertitel.
Bewegung und Zeit
Automatische Slideshows, blinkende Elemente und Inhalte, die nach kurzer Zeit verschwinden, sind für viele Menschen ein Problem. Wenn es sie geben muss, braucht es einen Pause-Knopf.
Testen
Der einfachste Test: Maus weglegen, nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten durch die Seite navigieren. Der zweite: einen Screenreader einschalten und die Startseite anhören. Was dabei stört, stört auch Leser, die man nicht sieht.